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VGH München: Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung vor Klageerhebung, berechtigtes Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr, Identitätsfeststellungen im Rahmen von Binnengrenzkontrollen (deutschöstereichische Grenze), Anordnungszeitraum November 2021 bis Mai 2022, Anordnungszeitraum November 2022 bis Mai 2023, Wiedereinführung einer Binnengrenzkontrolle wegen ernsthafter Bedrohung, für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit, Bereitstellung von Unterbringungskapazitäten
Urteil vom 09.04.2026 – 10 BV 25.901